Nutzungsregeln

  • Es gilt die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Reutlingen.
  • Über 16-Jährige: Die Nutzung ist zeitlich nicht begrenzt. Nach 12 Stunden wird man automatisch ausgeloggt. Sie können sich manuell ausloggen indem Sie im Browser die Seite 192.168.0.1 aufrufen. Unter 16-Jährige: Maximal 2 Logins pro Tag für jeweils 1 Stunde.
  • Wir gewährleisten nicht, dass unser Netzwerk störungsfrei und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch können wir keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten.
  • Sie können nur in der Hauptstelle von Ihrem privaten Windows-Notebook auf unseren Kopier-/und Druckgeräten ausdrucken. Dafür benötigen Sie einen Bibliotheksausweis mit aufgeladenem Guthaben und den Druckertreiber unseres Systems. Der Download und die Installation dieses Treibers geschieht auf eigene Gefahr. Weitere Informationen finden Sie nach dem Login auf der sich öffnenden Internetseite.
  • Die Stadtbibliothek Reutlingen ist nicht verantwortlich für die Inhalte und Qualität von Angeboten Dritter, die über den bereitgestellten Zugang abgerufen werden.
  • Die Nutzung des Internetzugangs ist nur mit dem eigenen Bibliotheksausweis erlaubt. Es dürfen keine Online-Shooter-Games gespielt werden. Bei Regelverstößen verhängt die Stadtbibliothek Reutlingen eine Internetsperre (d.h. Internet-PCs und WLAN können nicht mehr genutzt werden). 1. Verstoß: 1 Woche Sperre. 2. Verstoß: 1 Monat Sperre. 3. Verstoß: 3 Monate Sperre und bei Nutzer/innen unter 18 Jahren wird der Erziehungsberechtigte benachrichtigt.
  • Der Abruf jugendgefährdender oder rechtswidriger Dienste ist durch eine Filtersoftware unterbunden und kann zusätzlich durch die Bibliothek untersagt werden. Beleidigende oder illegale Texte und Bilder (gewaltverherrlichende, pornographische, extrempolitische) dürfen nicht genutzt oder versandt werden.
  • Das Urheber- und Strafrecht sind zu beachten. Das Urheber- und Strafrecht sind zu beachten. Insbesondere dürfen keine Urheberrechte an Musikstücken o.Ä. verletzt werden, z.B. durch die Nutzung von Internet-Tauschbörsen.
  • Die Stadtbibliothek haftet nicht für die Ansprüche Dritter, die aus der WLAN-Nutzung entstanden sind.
  • Bei Missachtung ist die Stadtbibliothek zum sofortigen Ausschluss des Kunden von der Internet- oder Bibliotheksnutzung (Hausverbot) berechtigt.
  • Der Zugang ist nicht verschlüsselt.