WLAN Stadtbibliothek Reutlingen
Der Zugang ist unverschlüsselt. Mit Klick auf den Button "Akzeptieren" stimmen Sie folgenden Nutzungsregeln zu:
-
Es gilt die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Reutlingen.
- Die Nutzung ist zeitlich nicht begrenzt. Nach 12 Stunden wird man automatisch ausgeloggt.
- Wir gewährleisten nicht, dass unser Netzwerk störungsfrei und unterbrechungsfrei genutzt werden kann. Auch können wir keine Übertragungsgeschwindigkeiten gewährleisten.
- Ausdrucken: Senden Sie sich das Dokument per E-Mail selbst zu. Melden Sie sich an einem Arbeits-/Internet-PC an und gehen in Ihr E-Mail-Konto. Laden Sie den E-Mail-Anhang herunter, öffnen die Datei und schicken den Ausdruck ab. Haben Sie keinen Bibliotheksausweis oder wissen das Passwort für Ihr eigenes E-Mail-Konto nicht: Melden Sie sich an der Information. Wenn Sie häufiger drucken möchten: nur in der Hauptstelle und nur mit Windows-Notebooks können Sie auf unseren Kopier-/und Druckgeräten ausdrucken. Dafür benötigen Sie einen Bibliotheksausweis mit aufgeladenem Guthaben und den Druckertreiber unseres Systems. Der Download und die Installation dieses Treibers geschieht auf eigene Gefahr. Weitere Informationen finden Sie nach dem Login auf der sich öffnenden Internetseite.
- Die Stadtbibliothek Reutlingen ist nicht verantwortlich für die Inhalte und Qualität von Angeboten Dritter, die über den bereitgestellten Zugang abgerufen werden.
-
Der Abruf jugendgefährdender oder rechtswidriger Dienste ist durch eine Filtersoftware unterbunden und kann zusätzlich durch die Bibliothek untersagt werden. Beleidigende oder illegale Texte und Bilder (gewaltverherrlichende, pornographische, extrempolitische) dürfen nicht genutzt oder versandt werden.
- Das Urheber- und Strafrecht sind zu beachten. Das Urheber- und Strafrecht sind zu beachten. Insbesondere dürfen keine Urheberrechte an Musikstücken o.Ä. verletzt werden, z.B. durch die Nutzung von Internet-Tauschbörsen.
-
Die Stadtbibliothek haftet nicht für die Ansprüche Dritter, die aus der WLAN-Nutzung entstanden sind.
-
Bei Missachtung ist die Stadtbibliothek zum sofortigen Ausschluss des Kunden von der Bibliotheksnutzung (Hausverbot) berechtigt.
-
Der Zugang ist nicht verschlüsselt.